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AUSWAHLVERFAHREN / EIGNUNGSTEST

 Jugendsichtungen

Im Frühjahr jeden Jahres wird ein Sichtungstermin angeboten, an dem interessierte Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren teilnehmen können. Ziel des Verfahrens ist es, Kinder des Grundlagentrainings und Kinder aus der Region, die durch die örtlichen Schulen und Inserate in den Gemeindeblättern auf den Termin hingewiesen werden, auf ihre koordinativen, sportlichen und golferischen Fähigkeiten hin zu testen. Seit 2007 findet außerdem eine spezielle Bambinisichtung für Kinder von Mitgliedern im Rahmen der Kooperation mit der Ballschule Heidelberg, unterstützt durch Capri-Sonne, statt.



Die Kinder, die sich über diese Sichtung qualifiziert haben, erhalten das Angebot einer Förderung, die bis zur ersten Leistungsüberprüfung befristet ist. Das erste Förderjahr ist in zwei Förderperioden geteilt. Die erste Förderperiode ist mit 16 Wochen angesetzt. Nach diesen 16 Wochen findet der erste Leistungsstichtag statt, an dem das bisher Erlernte überprüft wird. Zusammen mit den Ergebnissen des Leistungsstichtages, der Beurteilung der Golflehrer und der erbrachten Trainingsleistung während der ersten 16 Wochen erhalten dieKinder ein Halbjahreszeugnis. Dieses Halbjahreszeugnis dient dazu, den Kindern ihren aktuellen Leistungsstand aufzuzeigen, gleichzeitig Trainingstipps und Verbesserungsvorschläge zu geben aber auch Lob auszusprechen. Die zweite Förderperiode besteht wiederum aus 16 Wochen. Bis zu ihrem Ende, dem zweiten Leistungsstichtag im Herbst, sollten die Kinder ihre Platzreifeprüfung abgelegt haben. Bei Erreichen der Platzreife, bei guter Leistung am Leistungsstichtag sowie guter Beurteilung der Golflehrer kann die Förderung um eine weitere Periode verlängert werden. Dann heißt es, die Leistungsrichtlinien durch konstantes Training für das jeweilige Förderjahr zu erreichen. Auch hier zählt die gute Leistung am Leistungsstichtag und die Beurteilung der Golflehrer, um weiterhin in der Fördergruppe bleiben zu können.   Die Teilnahme der geförderten Kinder an den Leistungsstichtagen ist Grundvoraussetzung, um sich für die nächste Förderperiode zu qualifizieren. Bis zum Alter von zwölf Jahren besteht ein Kalenderjahr aus zwei Förderperioden.   Der Golfclub behält sich vor, Kinder im zweiten Förderjahr bei  nicht ausreichender Trainingsmotivation, schlechten Ergebnissen am Leistungsstichtag, Nichterreichen der Handicap-Richtwerte für die jeweiligen Jahrgänge und mangelnde soziale Integrität aus der Förderung zu nehmen. Sie erhalten dann die Möglichkeit, für ein Jahr am Grundlagentraining teilzunehmen und sich innerhalb dieses Jahres erneut durch überdurchschnittliche Leistungen und die Teilnahme am Leistungsstichtag für das Förderprogramm zu qualifizieren.




Eignungstest im Rahmen der Sichtungen

Der Eignungstest ermöglicht es den Trainern, die Kinder hinsichtlich der erforderlichen Eigenschaften, den koordinativen Fähigkeiten, zu beurteilen, bevor sie in das Förderprogramm aufgenommen werden. Der Test beinhaltet sowohl sportartspezifische als auch sportartunspezifische Übungen, welche die koordinativen Fähigkeiten der Kinder zu überprüfen helfen und somit eine differenzierte Auswahl der talentierten Kinder unterstützen.

Auswertung des Sichtungstages

Anhand der Ergebnisse des Eignungstests und der Beurteilungen der Trainer werden die Kinder innerhalb von zwei Wochen nach der Sichtung über ihr erreichtes Ergebnis und die damit verbundene Entscheidung über das Förderungsangebot des Golf Club schriftlich benachrichtigt.

Sichtungskommission

Die  Entscheidung über die Aufnahme neuer Förderkinder nach Abschluss der Sichtung obliegt der Sichtungskommission. Die Sichtungskommission besteht aus:

1.        Hauptjugendwart
2.        Akademieleiter
3.        Geschäftsführer

Aufgabe der Sichtungskommission ist es, die Qualität und Transparenz der Sichtung für alle Beteiligten zu gewährleisten und eine objektive und nachvollziehbare Entscheidung zu treffen. Vor der Kommunikation an die an der Sichtung beteiligten Kinder und deren Eltern wird dem Sportausschuss die Entscheidung der Kommission vorgelegt. Als oberstes Gremium der Jugend-förderung entscheidet der Sportausschuss über die Aufnahme von Kindern in die Förderung.      

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