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ALLGEMEINE SPIEL-, WETTSPIEL- UND VORGABENORDNUNG I. ALLGEMEINE SPIELORDNUNG
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§ 1 Spielberechtigung
- Die Berechtigung zum uneingeschränkten Spielen auf den 18-Loch Plätzen der Golf Club St. Leon-Rot Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG (in der Folge kurz: KG ) setzt die „Vollmitgliedschaft – Gesamtanlage“, die Zweitmitgliedgliedschaft als 'Jahresmitglied' in der KG oder die Mitgliedschaft in einem anerkannten in- oder ausländischen Golf Club voraus. Gastspieler benötigen eine Stammvorgabe von -36 an Wochentagen bzw. -28 an Wochenenden und Feiertagen, um gegen Greenfee ein Spielrecht zu erlangen.
In Einzelfällen kann bei Nichtvorliegen dieser Bestätigungen von der Geschäftsleitung der KG eine fachliche Überprüfung der Spielbefähigung durch eine autorisierte Person (z. B. Golflehrer) angeordnet werden. - Bezüglich der Nutzung des 9-Loch Platzes gelten die in Absatz 1 angeführten Bedingungen.
Zusätzlich spielberechtigt sind Mitglieder des 9 – Loch Kurzplatzes. Mitglieder des 9-Loch Kurzplatzes erhalten die Möglichkeit, gegen ermäßigtes Greenfee (nicht übertragbare 10´er Karten) die 18-Loch Plätze zu spielen. - Die Benutzung von Driving Range, Putting- und Pitching-Grüns ist oben angeführtem Personenkreis wie auch Nichtclubmitgliedern ohne Nachweis einer Mindestspielstärke gestattet, sofern diese den Übungsbetrieb der Mitglieder des Golf Club St. Leon - Rot nicht beeinträchtigen und eine gültige Tageskarte gelöst haben.
- Mitglieder und Gastspieler sind nur nach Voranmeldung und nach Reservierung einer Startzeit auf den 18-Loch Plätzen spielberechtigt. Bei Bedarf findet diese Regelung auch auf die Nutzung des 9-Loch Platzes Anwendung.
§ 2 Hausrecht Für die KG wird das Hausrecht auf der gesamten Golfanlage (Clubhaus, Nebengebäude und Plätze) durch den Geschäftsführer oder dessen Beauftragte ausgeübt.
§ 3 Meldepflicht
- Vor jeder Runde auf dem Golfplatz ist für Gastspieler eine Anmeldung im Service-Center des Golf Club St. Leon-Rot erforderlich.
- Hierzu haben Gäste im Service Center eine Greenfeekarte zu lösen. Eine Anmeldung der Mitglieder hat in Form der Buchung einer Startzeit zu erfolgen.
§ 4 Sicherheit von Spielern und Platzarbeitern
- Für die Sicherheit der Spieler und der Platzarbeiter ist gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bitte nehmen Sie Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit anderen Spielern oder den Platzarbeitern auf, damit keine Gefahrensituationen entstehen können. Spielen Sie Ihren Ball in keinem Fall, wenn sich in Reichweite ihres Schlages Spieler oder Platzarbeiter befinden, mit denen zuvor keine Verständigung stattgefunden hat.
- Die Platzpflege hat jederzeit das Vorrecht vor dem Spieler.
§ 5 Platzpflege, Etikette
- Spuren in Bunkern sind sorgfältig zu beseitigen.
- Ausgeschlagene Divots (Rasenstücke) sind zurückzulegen und anzudrücken.
- Eine auf dem Grün verursachte Pitchmarke muß sorgfältig ausgebessert werden.
- Caddiewagen (Trolleys) dürfen nicht über Vorgrüns und Abschläge und nicht zwischen Bunkern und Grüns gezogen werden. In Höhe der Abschläge und der Grüns sollen Sie auf den Wegen platziert werden.
- Mit Elektrocarts darf nur auf den dafür vorgesehenen Wegen gefahren werden. Sollte das Befahren der Fairways erlaubt sein gilt die sog. 90° Regel (vgl. §12).
§ 6 Landschaftsschutzzonen / Biotope
- Bestimmte Bereiche des Platzes sind durch entsprechende Beschilderungen (grüne Kappen auf roten bzw. weißen Pfosten) als Biotope ausgewiesen. Das Betreten dieser Bereiche ist ganzjährig strengstens untersagt.
- Zuwiderhandlungen können zu einer Platzsperre führen.
§ 7 Öffnungs- / Abschlagszeiten
- Aktuelle Öffnungszeiten sind der Informationstafel am Eingang des Platzes und der Homepage des Golf Club St. Leon-Rot zu entnehmen.
- Die rechtzeitige Reservierung einer Startzeit ist zwingend für die 18-Loch Plätze erforderlich. Diese Regelung kann bei Bedarf auch auf dem 9-Loch Platz zur Anwendung kommen. Kurzfristige Buchungen am gleichen Tag sind bei entsprechend freien Kapazitäten möglich.
- Sollte eine reservierte Startzeit nicht oder nicht komplett genutzt werden können, muß dies umgehend mitgeteilt werden, damit andere Interessenten zum Zuge kommen können.
- Wer dieser Mitteilungspflicht wiederholt nicht nachkommt, verliert seinen Anspruch auf feste Startzeiten.
- An Wochenenden und Feiertagen sind Buchungen für Gäste nur bis 09.30 Uhr und ab 14.30 Uhr möglich.
§ 8 Golfausrüstung
- Das Spielen mehrerer Personen aus einer Golftasche ist untersagt. Ziel dieser Regelung ist ein Spielverlauf ohne Verzögerungen durch mehrmaliges Hin- und Herlaufen.
- Zuwiderhandlungen können zum Verlust des Spielrechts führen.
§ 9 Kleiderordnung / Spikes Allen Mitgliedern und Gästen wird adäquate Bekleidung empfohlen um Ihnen die Peinlichkeit einer Verweigerung des Spieles zu ersparen. Die gesamte Golfanlage darf nur mit Softspikes, Turn- oder Noppenschuhen betreten und bespielt werden.
§ 10 Spielgruppen, Durchspielen und Vorrecht auf dem Platz
- Mehr als vier Spieler je Spielgruppe (Flight) sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Ausnahmen genehmigen der Präsident des Golf Clubs bzw. von ihm dazu ermächtigte Personen.
- Schnelleren Partien ist grundsätzlich unaufgefordert Gelegenheit zum Durchspielen zu geben, unabhängig davon, ob die Spielgruppe größer oder kleiner ist. Wochentags haben in der Regel schnellere Spielgruppen zu zweit unaufgefordertes Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu dritt oder zu viert. Spielgruppen zu dritt haben wiederum Durchspielrecht gegenüber Spielgruppen zu viert. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sollen sich die Spieler zu Dreier- oder Viererspielgruppen zusammenschließen. Am 1. Abschlag präsente, spielbereite Drei- bzw. Vierballspiele dürfen vor spielbereiten Zweiballspielen starten. Zweier sollten sich darum mit Einzelspielern zu Dreiern oder zu Vierern zusammenschließen, um einen zügigen Spielablauf zu gewährleisten. Ein unaufgefordertes Durchspielrecht für kleinere Partien gibt es am Wochenende nicht. Ein Durchspielrecht für jedwede Gruppe ergibt sich aber, sobald eine Spielgruppe den Anschluss an die davor spielende Gruppe um ein Fairway verloren oder mit dem Suchen nach Bällen begonnen hat, und die nachfolgende Spielgruppe, gleich welcher Größe, aufgelaufen ist. Den Anweisungen der Starter und der Platzkontrolle ist unbedingt Folge zu leisten.
- Einzelspielern muß kein Durchspielrecht eingeräumt werden. Insbesondere an Wochenenden sollten sich Einzelspieler mit anderen Einzelspielern oder Gruppen zusammenschließen. Während der Woche sollen größere Spielgruppen nachfolgende Einzelspieler zum Mitspielen auffordern oder situationsangepasst das Durchspielen ermöglichen.
- Jedes Spiel über die volle Runde hat den Anspruch, daß ihm unaufgefordert Gelegenheit gegeben wird, jedes Spiel über eine abgekürzte Runde zu überholen.
§ 11 Haustiere Hunde, Katzen sowie sämtliche andere Haustiere sind auf dem Golfplatz nur unter Auflagen mit einer Ausnahmegenehmigung des Betreibers erlaubt.
§ 12 Fahrwege auf dem Platz
- Das Fahren mit Golfcarts auf den Fairways (Spielbahnen) ist bei günstigen Witterungsbedingungen nach folgender Regelung erlaubt: Die Spieler dürfen von den befestigten Wegen im 90° Winkel zum Ball und wieder zurückfahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mitglieder der Spielleitung sowie die Platzkontrolle.
- Zuwiderhandlungen können mit dem sofortigen Entzug des Spielrechts geahndet werden.
- Es ist darauf zu achten, daß durch das Benutzen der Golfcarts kein anderer behindert oder gar gefährdet wird.
- Die Wege innerhalb des Golfplatzes dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, die vom Golf Club St. Leon – Rot zugelassen sind.
§ 13 Platzsperre am Turniertag
- Sperrzeiten werden an der Infotafel vor dem Clubhaus veröffentlicht und sind aus den aktuellen Tagesinfos auf der Homepage des Golf Club St. Leon-Rot zu entnehmen.
- Die Nichtbeachtung dieser Sperrzeiten kann zu Sanktionen führen.
- Die Spielfolge im Anschluss an ein Turnier wird über Startzeit oder einen Starter geregelt.
§ 14 Probeschläge, Probeschwünge
- Probeschwünge auf den Abschlägen sind nicht erlaubt.
- Probeschläge, die in der Absicht durchgeführt werden, die Rasenfläche zu berühren, sind auf den Abschlägen nicht erlaubt.
- Probeschwünge, die der Simulation des Golfschwungs in sicherem Abstand über der Rasenfläche dienen sind, sofern nicht durch Golfregeln verboten, erlaubt.
§ 15 Kinder
- Kinder unter acht Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener auf dem Golfplatz aufhalten.
- Das Führen von Elektro-Carts ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren untersagt.
§ 16 Platzkontrolle
- Platzaufsicht und Kontrolle obliegen dem Geschäftsführer und dessen Beauftragten.
- Den Anordnungen der autorisierten Personen ist Folge zu leisten.
§ 17 Haftung
- Die Benutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Im Rahmen einer Gruppenhaftpflicht sind alle Nutzungsberechtigten und Besucher der Golfanlage gegen bestimmte Gefahren subsidiär versichert. Eine Haftung der KG sowie des Golf Clubs für Schäden, die einem Benutzer oder einem Besucher entstehen können, jedoch über den vereinbarten Versicherungsumfang hinausgehen, oder durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, ist ausgeschlossen. Für solche Schäden ist von Seiten des Benutzers eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
II. WETTSPIELORDNUNG
§ 1 Wettspieldurchführung Alle Wettspiele werden ausgetragen nach der gültigen Spiel- und Wettspielordnung und den Regeln des Deutschen Golfverbandes, nach der Wettspielordnung und den „Besonderen Platzregeln“ des Golf Club St. Leon–Rot und auch den am Wettspieltag evtl. geltenden Sonderregelungen, welche an der Informationstafel im Foyer des Clubhauses angeschlagen sind.
§ 2 Ausschreibung
- Die vom Club und der KG für die Saison geplanten Wettspiele werden im Turnierkalender und auf der Homepage des Golf Club St. Leon-Rot veröffentlicht.
- Für Einzelheiten der Austragung ist eine spezielle Ausschreibung verbindlich, die vor Beginn des Wettspiels an der Informationstafel im Foyer des Clubhauses angeschlagen ist. Aus ihr geht insbesondere hervor:
- Bezeichnung und Spielform des Wettspiels
- Spielbedingungen unter Zugrundelegung der offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes und dem DGV-Vorgabensystem
- Art der Vorgabe und Hinweis auf Vorgabenwirksamkeit
- Teilnahmevoraussetzungen und höchste Stammvorgaben der Teilnehmer
- Bekanntgabe der für das Wettspiel zu nutzenden Abschläge
- Höchst-/Mindestzahl der Teilnehmer und Verfahren zur Bestimmung der Teilnehmer bei überzähligen Meldungen
- Ort, Termin, Frist des Wettspiels
- Verbindlicher Meldeschluss, Art und Ort der Meldung
- Nenngeld
- Preise
- Stechen
- Auslosung, Setzen, Zusammenstellung der Spielergruppen
Zur Zusammenstellung der Gruppen ist klar zu stellen, nach welchen Kriterien die Teilnehmer zu Spielergruppen zusammengefasst wurden - Qualifikationen
- die Beendigung des Wettspiels sowie der Zeitpunkt der Siegerehrung
- Spielleitung
Zunächst kann sich die Ausschreibung mit dem allg. Hinweis begnügen, die Spielleitung liegt beim DGV – Mitglied, LGV oder DGV. In der Ausschreibung, durch einen gesonderten Aushang oder auf der aktuellen Startliste muss jedoch vor dem 1. Start des Wettspiels die Spielleitung namentlich benannt werden. Als Ausschuss besteht sie aus mindestens 3 Personen.
§ 3 Nennliste und Meldeschluss
- Gleichzeitig mit der Ausschreibung hängt an der Informationstafel im Foyer des Clubhauses eine Nennliste aus, in der sich Clubmitglieder und sonstige Bewerber mit Namen und Vornamen eintragen können. Bewerber, die keine Clubmitglieder sind, tragen außerdem ihren Heimatclub und die aktuelle Spielvorgabe ein. Meldungen beider Personengruppen können auch telefonisch oder über die Turnieranmeldung auf der Homepage des Golf Clubs erfolgen.
- Für Wettspiele im Rahmen von Sponsorenturnieren, Kunden- oder Einladungsturnieren kann ein gesondertes Meldeverfahren gelten.
- Meldungen nach dem offiziellen und in der speziellen Ausschreibung zum Wettspiel festgelegten Meldeschluss, bzw. nach Erreichen der Höchstteilnehmerzahl, werden auf einer Warteliste in der Reihenfolge nach ihrem Eingang verwaltet. Der Spielleitung obliegt es, bei Absagen aus dem regulären Teilnehmerfeld Personen der Warteliste in die Startliste aufzunehmen.
§ 4 Startliste
- Nach Meldeschluss wird durch die Wettspielleitung eine Startliste erstellt, aus der ersichtlich ist:
- Name und Spielvorgabe aller Bewerber sowie ihre Zusammenstellung in Flights (Spielgruppen)
- genaue Startzeiten (Tag und Uhrzeit) für alle Bewerber
- die Mitglieder der Wettspielleitung
- In Ausnahmefällen kann die Wettspielleitung nach Meldeschluß bis unmittelbar vor Wettspielbeginn noch Bewerber in die Startliste aufnehmen.
- Die Startliste wird spätestens einen Tag vor dem Wettspiel im Foyer ausgehängt und veröffentlicht. Außerdem werden die Startlisten (außer bei Kundenturnieren) auf der Homepage des Golf Clubs veröffentlicht.
§ 5 Teilnehmer Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel (Bewerber) ist verantwortlich für
- die Entrichtung des Nenngelds (Startgeld) vor Beginn des Wettspiels, das auch im Falle der Nichtteilnahme anteilig fällig ist, falls die Bewerbung nicht vor Meldeschluß zurückgezogen wurde
- die Richtigkeit der Eintragungen auf seiner Zählkarte (Vorgabe und Spielergebnis)
- das genaue Einhalten der Startzeit
- das eigenhändige Abgeben seiner Zählkarte
§ 6 Zählkarte Die persönliche Zählkarte muß vor Turnierbeginn an der Ausgabestelle abgeholt und nach Beendigung der Runde nach Regel 6-6 der gültigen Golfregeln des DGV an der Abgabestelle wieder persönlich eingereicht werden (in der Regel in der Geschäftsstelle).
§ 7 Startverspätung
- Bei Startverspätung eines Bewerbers gilt grundsätzlich für alle Wettspiele Regel 6-3 der Golfregeln und Anmerkung.
- Teilnehmer, die ihre Abschlagszeit um bis zu 5 Minuten verfehlen, werden im Zählwettspiel mit zwei Strafschlägen, im Lochwettspiel mit Verlust des ersten Loches bestraft. Größere Verspätungen werden mit Disqualifikation bestraft.
§ 8 Zähler Die Bestimmung des Zählers erfolgt auf der Zählkarte durch Computerausdruck oder durch den Starter.
§ 9 Wettspielleitung
- Die Wettspielleitung besteht aus mindestens 3 Personen. Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettspiele.
- Sie kann im Zuge dieser Aufgabe
- über die Durchführung, Weiterführung und Annullierung von Wettspielen entscheiden
- Änderungen in der Zusammenstellung von Spielergruppen bis unmittelbar vor Beginn des Wettspiels vornehmen
- alle sonstigen Maßnahmen für einen geregelten Wettspielablauf ergreifen
- auf Grund besonderer Umstände die für den allg. Spielbetrieb gütigen Platzregeln korrigieren bzw. ergänzen
- Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Bewerber durch Unkenntnis dieser Wettspielordnung erleiden.
§ 10 Regelentscheidungen durch die Spielleitung
- Bezüglich Entscheidungen der Spielleitung wird auf die Regeln 33 + 34 verwiesen. Ihre Entscheidung ist endgültig in dem Sinn, dass der Spieler kein Recht hat, sie anzufechten. Allerdings kann die Spielleitung von sich aus eine (falsche) Entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel beendet ist (Dec. 34-3/1).
Die Spielleitung entscheidet nach Regel 34 im Falle einer Disqualifikation als Gesamtausschuss mit Mehrheit. Die Spielleitung kann Platzrichter bestimmen. Sind Platzrichter bestimmt ist deren Entscheidung endgültig. - Beanstandungen, die Auswirkungen auf Ergebnisse des betreffenden Wettspiels haben können, müssen bis spätestens 20 Minuten, nachdem der letzte Wettspielteilnehmer den Platz verlassen hat, eingebracht werden (Ausgenommen: Beanstandungen nach 34-1.b der Golfregeln).
- Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Ergebnisse nach der offiziellen Siegerehrung per Aushang an der Ergebnistafel angeschlagen und öffentlich gemacht sind.
§ 11 Aussetzung des Spiels wegen Gefahr Für die Aussetzung des Spiels gilt grundsätzlich Regel 6-8 der Golfregeln. Setzt die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr aus, gilt der Wortlaut gemäß Golfregeln, Ziffer 5 Anhang I, Teil C Wettspielausschreibung. Das Signal für die Aussetzung des Spiels ist ein langer Signalton einer Sirene. Die Wiederaufnahme des Spiels wird durch zwei kurze Signaltöne einer Sirene signalisiert.
§ 12 Gleiche Ergebnisse, Stechen Soweit nicht besonders in der gültigen Ausschreibung zu einem Wettspiel vermerkt, gilt, dass bei gleicher Schlagzahl von Bewerbern wie folgt entschieden wird:
- Für die Platzierung von Teilnehmern mit gleicher Brutto- bzw. Nettoschlagzahl erfolgt ein Stechen unter Zugrundelegung von neun der gespielten Löcher, deren Auswahl nach dem Schwierigkeitsgrad entsprechend der Vorgabenverteilung (1,18,3,16,5,14,7,12,9) erfolgt. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit den Schwierigkeitsgraden 1,18,3,16,5,14, danach 1,18,3 und schließlich das schwerste Loch.
- Bei einem Wettspiel über mehr als 18 Löcher werden zunächst die letzten 54, 36 bzw. 18 Löcher herangezogen, bei weiterer Gleichheit wird wie unter 1. beschrieben fortgesetzt.
- Bei Lochspielen findet unmittelbar im Anschluß an das Wettspiel ein Stechen nach "Sudden Death" statt (im Lochspiel mit Vorgabe mit Neubeginn der Verteilung des Vorgabenunterschiedes auf die Löcher). Ein "Sudden Death" beginnt immer in der normalen Spielfolge von Abschlag 1, es sei denn, es läge eine separate Regelung durch die spezielle Ausschreibung zum Wettspiel gemäß § 2.2 vor.
§ 13 Ergebnisliste Nach der Siegerehrung eines Wettspiels wird eine Ergebnisliste für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden im Foyer des Clubhauses am Schwarzen Brett, an einer Infotafel oder auf der Homepage des Golf Clubs veröffentlicht.
III. Vorgaben / Platzerlaubnis
§ 1 Vorgaben Die Zuerkennung, Festlegung von Vorgaben und ihre Änderung erfolgt ausschließlich nach dem aktuell gültigen DGV-Vorgabensystem (Absch. 9 der Vorgaben und Spielbestimmungen des DGV).
§ 2 Platzerlaubnis Die Erlaubnis zum alleinigen Spiel auf dem Platz bedarf
- des Spiels mit dem Golflehrer über die Distanz von 4 Löchern des 9-Loch Kurzplatzes mit dem Ergebnis von 6 Stablefordpunkten unter der Bedingung einer Vorgabe von insgesamt 12 Schlägen (3 pro Loch).
- einer theoretische Teilprüfung ('Multiple-Choice-Test' mit 6 Fragen zur Etikette und 18 Fragen zur Regelkunde; außerdem Berechnung von Stablefordpunkten anhand eines Spielergebnisses über 18 Löcher) sowie dreier praktischer Teilprüfungen (Bereiche Putten, Annähern und Abschlag).
- des Besuchs von mindestens 3 Regelkursen mit Bescheinigung durch einen Golflehrer.
- des erfolgreichen Bestehens aller Teilbereiche, die jedoch - bei Nichtbestehen eines Bereichs - beliebig oft wiederholt werden können.
- der endgültigen Freigabe durch den Geschäftsführer oder eine von ihm autorisierte Person.
§ 3 Sonstiges Änderungen dieser Spiel- Wettspiel- und Vorgabenordnung sind der Golfplatz St. Leon- Rot Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. vorbehalten und werden jeweils durch speziellen Aushang an der Informationstafel im Foyer des Clubhauses bekanntgegeben. Einsichtnahme in die jeweils aktuellste Version ist auf der Geschäftsstelle möglich.
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