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Barrierefreiheit

Der Golf Club St. Leon-Rot engagiert sich dafür, seinen Webauftritt und seine mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei orientiert sich der Golf Club St. Leon-Rot an den Vorgaben des am 28. Juni 2025 in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), welche die zugrundeliegende Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzen. Dadurch soll die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden.

Diese Information zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain „https://gc-slr.de“ veröffentlichte Webseite des Golf Club St. Leon-Rot.

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

Der Golf Club St. Leon-Rot bietet auf seinen Webseiten und den mobilen Anwendungen umfassende Informationen und digitale Services rund um den Verein, insbesondere rund um den Golfsport an. Dazu gehören unter anderem:

  • Aktuelle Nachrichten über den Club
  • Informationen zum Club, zur Geschichte und zum Engagement des Golf Club St. Leon-Rot
  • Serviceangebot für Mitglieder und Gäste – Reservierung von Startzeiten und Golfkursen
  • Zugang zum Online-Shop, in dem Gutscheine erworben werden können
  • Digitale Inhalte wie Videos

Die Angebote richten sich an alle interessierten Personen, unabhängig von Herkunft, Alter oder Fähigkeiten. Ziel ist es, die Inhalte und Funktionen möglichst barrierefrei und benutzerfreundlich bereitzustellen.

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN DER BARRIEREFREIHEIT

Die Barrierefreiheit der Webseiten bzw. der mobilen Anwendungen des Golf Club St. Leon-Rot ist ein fester Bestandteil des laufenden Entwicklungsprozesses. Hierfür verfolgen wir einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zur Erhöhung der digitalen Barrierefreiheit, um identifizierte Defizite und Mängel schrittweise zu beheben. Viele Bereiche der Webseiten bzw. der mobilen Anwendungen sind bereits sehr gut zugänglich und erfüllen weitgehend die geltenden Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit.

Der Golf Club St. Leon-Rot bemüht sich aufrichtig, in Zukunft digitale Barrierefreiheit bestmöglich umzusetzen, ist darüber hinaus aber bereits folgende Schritte gegangen:

  • Einführung des renommierten Tools Eye-Able für ein inklusives Nutzungserlebnis (mehr erfahren)
  • Kontrast-Anpassungen auf der Website
  • Das Pflegen von Alt-Texten bei Grafiken. Alt-Texte sind kurze Texte, die zur Beschreibung des Inhalts eines Bildes auf Webseiten dienen. Sie können vorgelesen werden und helfen somit seh-eingeschränkten Besucher*innen der Website.

Maßstab für die Einschätzung der Barrierefreiheit sind die Erfolgskriterien der internationalen Zugänglichkeitsstandards, die Standards der WCAG 2.2 sowie der europäischen Norm EN 301 549. Die Webseiten bzw. die mobilen Anwendungen sind mit den angewandten, gültigen Normen und den oben genannten Standards aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklung nicht immer vollständig barrierefrei.

Diese Information wurde am 25.06.2025 erstellt und am 27.08.2025 zuletzt aktualisiert.

RÜCKMELDUNG UND KONTAKTANGABEN

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Golf Club St. Leon-Rot Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Opelstraße 30
68789 St. Leon-Rot
E-Mail: medien@SPAMgc-slr.de
 

SCHLICHTUNGSSTELLE

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Landeszentrum Barrierefreiheit: Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
post@SPAMbarrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

ZUSTÄNDIGE MARKTÜBERWACHUNGSBEHÖRDE

Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Webseite bzw. die mobile Anwendung weiterhin nicht überall die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, können Sie sich anschließend an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

Die zentralisierte Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wird als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen.

Sie können die Marktüberwachungsstelle über folgende Adresse kontaktieren:

MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530

E-Mail: MLBF@SPAMms.sachsen-anhalt.de