PLATZREGELN DES GOLF CLUB ST. LEON – ROT
(gültig ab 01.01.2019)

A.Allgemeines

Es gelten die Allgemeine Turnier- und Vorgabenordnung des GC St. Leon-Rot und die nachstehenden Platzregeln, bei Ligaspielen die jeweils einschlägigen Ligastatuten und Turnierbedingungen des BWGV und des DGV in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Bei clubinternen und offenen Wettspielen des GC St. Leon-Rot dürfen Spieler während der festgesetzten Runde auf Golfwagen mitfahren. Bei internen Jugendwettspielen unseres Clubs sind Caddies nicht erlaubt.

B.Platzregeln

  1. AUS (Regel 18.2)

    1. Wird durch weiße Pfähle, Zäune oder weiße Linien gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
    2. Die platzseitige Kante der geteerten Wege und Straßen, die an den Golfplatz angrenzen ist Aus.
    3. Die weißen Pfähle zwischen den Bahnen 5 und 6 auf Platz St. Leon bezeichnen eine interne Ausgrenze, die nur beim Spielen der Bahn 5 gilt. Beim Spielen anderer Bahnen gelten die weißen Pfähle als unbewegliche Hemmnisse.

  2. Penalty Areas (Regel 17)

    Alle Bereiche die durch rote oder gelbe Pfähle (und/ oder rot und gelbe Linien) gekennzeichnet sind.

  3. Spielverbotszonen (Regel 2.4)

    Sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen.

    • Die Blumenbeete neben Grün 9 (St. Leon) um das Halfway House II sowie das Blumenbeet zwischen Halfway House I und Spielbahn 18 (St. Leon) sowie der durch Steine eingefasste Bereich links neben Grün 15 (St. Leon) sind Spielverbotszonen.

    Hinweis:
    Biotope, neu Spielverbotszonen, sind durch die Landesbehörde festgelegt und dürfen aus Gründen des Umweltschutzes nicht betreten werden.
    Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Platzregel Nr. 3 liegt vor, wenn Spieler das Biotop betreten. Dies kann bereits beim ersten Verstoß gemäß Regel 2.4 mit Disqualifikation für das Turnier geahndet werden.

  4. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

    • Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie;
    • alle blau gepflockten / markierten Bäume inklusive deren Gießringe;
    • Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen;
    • alle Vertiefungen und Gräben, in die Drainagen münden;
    • frisch verlegte Soden
    • Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand durch ein Tierloch, Aufgeworfenes oder den Laufweg eines Tiers behindert ist.

  5. Bestandteil des Platzes (Regel 8.1a)

    • Künstlich angelegte Oberflächen, die mit Holzspänen (Rindenmulch) angelegt wurden, gelten als Bestandteil des Platzes und sind kein Hemmnis.

  6. Üben/ Einschränkung von Übungsschlägen zwischen zwei Löchern (Regel 5.5b)

    Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:

    Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.

    Strafe für Verstoß: Grundstrafe

  7. Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7b)

    Signaltöne für sofortige Spielunterbrechung:

    • Unterbrechung des Spiels: zwei Schüsse/Signaltöne
    • Wiederaufnahme des Spiels: ein Schuss/Signalton
    • Abbruch des Spiels: drei Schüsse/ Signaltöne

    Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation

    Anmerkung: Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).

  8. Stromleitungen

    Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine Stromleitung getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen (siehe Regel 14.6).

    Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).

C.Hinweise

Entfernungsmarkierungen
  • Auf dem Fairway durch grüne/ braune Pfosten mit:

    drei weißen Ringen = 200m;
    zwei weißen Ringen = 150m;
    einem weißen Ring = 100m

  • Sprinklerdeckel auf dem Fairway ab 250 Meter zum Grün sind mit Meterzahlen für Anfang (rot), Mitte (gelb) und Ende (blau) des Grüns versehen.

  • Messpunkt auf dem Abschlag zeigt die Entfernung zur Grünmitte an.

Notfall – Nummer: 112

D.Verhaltensrichtlinien (Regel1.2b)

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

FehlverhaltenSchwerwiegendes Fehlverhalten
Mit einem Trolley zwischen Grün u. Bunker hindurchzufahrenAbsichtlich das Grün beschädigen
Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen und den Rasen zu beschädigenAbsichtlich oder unabsichtlich mit einem Trolley über das Vorgrün bzw. Grün zu fahren.
Ein Golfbag oder Trolley ist nicht auf dem Vorgrün oder Grün abzustellen.
Einen Schläger zu werfenAbweichend von der Platzvorbereitung, eigenständig Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenkenEinen Schläger in Richtung anderer Personen zu werfen
Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots (auf dem Fairway u. Semirough-Streifen) nicht zurückzulegenLose hinderliche Naturstoffe oder bewegliche Hemmnisse zum Nachteil eines anderen Spielers zu entfernen, nachdem er darum gebeten hatte, diese liegenzulassen
Missachtung der KleiderordnungVerweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert
Herausschlagen von Divots bei Probeschwüngen auf der TeeboxAbsichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen
Missachtung von Regel 5.6b;
Stichwort „Ready Golf“
Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
 Spielen mit einer Vorgabe, die zu dem Zweck erlangt wurde, um sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen oder eine Runde zu spielen, um eine solche Vorgabe zu erlangen
 Falsches Verwenden von gelben Übungs- oder weißen Driving-Rangebällen (Siehe Regelungen);
Mitnahme von gelben Übungs- oder weißen Driving-Rangebällen
Spielen von gelben Übungs- oder weißen Driving-Rangebällen auf den Plätzen
 Rücksichtslosigkeit, unsportliches Verhalten und Drohungen gegenüber anderen Spielern, Referees, Zuschauern, Platzarbeitern oder Personal
 Das Betreten von Spielverbotszonen insbesondere von Biotopen kann mit Platzverbot geahndet werden

Strafe für Verstoß:

Entscheidung gemäß Spielleitung – diese kann von Verwarnung bis zur Disqualifikation führen

Strafe für Verstoß im Wettspiel:

im Lochspiel: mindestens Lochverlust bis zu Disqualifikation
im Zählspiel: mindestens Grundstrafe bis zu Disqualifikation

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung oder der Geschäftsführung verhängt.
In- und außerhalb eines Wettspiels kann die Geschäftsleitung den Verweis von der Anlage bzw. Hausverbot erteilen.

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